AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluss
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis 6 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträglicher Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn der Verkäufer die Annahme des Fahrzeuges schriftlich durch eine AB bestätigt, oder die Lieferung ausgeführt hat.
Übertragungen von Rechten und Pflichten, sowie Ansprüche aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
II. Preise
Der Preis der Kraftfahrzeuge versteht sich soweit nicht anders vermerkt inkl.. der gültigen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung (siehe auch §VII).
III. Zahlung
Die Zahlung kann nur in bar oder mit unwiderruflich bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Fahrzeugs vorgenommen werden.
IV. Lieferung
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Die dadurch entstehenden Preisanpassungen sind zu akzeptieren. Fahrzeuge können eine ausländische Tageszulassung haben. EU-Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen.
Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern, binnen Frist von 6 Wochen zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändert die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Führt eine entsprechende Störung (z.B. Exportstop, sowie Kontingentierung oder organisatorische Umstände durch den Hersteller) zu einer Unmöglichkeit der Auslieferung, kann der Verkäufer sofort vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Abnahme des Fahrzeugs hat innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeugs am Lager zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Karrenzzeit von weiteren 10 Tagen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertraglichen Leistungen abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Nach Ablauf der Karenzzeit werden in jedem Fall ab dem 6. Tag der Bereitstellung 6,-- €/Tag Standgebühren verrechnet. Die Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung nicht imstande ist. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger Anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höher oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragtem gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in 66440 Blieskastel.
V. Garantie
Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen der Herstellers/ Garantiegebers.
VI. Weiteres
Die Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers und dürfen nur mit dessen Genehmigung weiterverkauft werden. In diesem Fall ist die Session anzuzeigen. Gleichzeitig tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Verkauf an den Verkäufer ab.
VII. Fernabsatzgesetz
Im Sinne des Fernabsatzgesetzes darf das Fahrzeug innerhalb der gesetzlichen Frist vor Rückgabe nicht zugelassen werden, ansonsten wird eine Wertminderung von 30 % in Abzug gebracht. Gleiches gilt für alle Fahrzeuge die bereits zugelassen wurden.
VIII. Vertragsrücktritt
Der Verkäufer ist berechtigt bei Preiserhöhungen durch den Vorlieferanten oder infolge von Währungsschwankungen von insgesamt über 2 % nach Vertragsabschluss, ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann bei Übernahme der Mehrkosten einen neuen Vertrag auf gleicher Basis abschließen. Verlangt der Verkäufer eine Stornogebühr, so beträgt diese 15% des Kaufpreises.
IX. Datenbanken
Keine Haftung für die Richtigkeit der Preise sowie der Ausstattung der Fahrzeuge in den Datenbanken.